Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026

Hinweis: Diese AGB sind ein Entwurf auf Basis der Verkaufsbedingungen der Noxygen Science Transfer & Diagnostics GmbH. Vor dem produktiven Einsatz — insbesondere in Verbindung mit dem Bestell-/Anfrageformular — sind sie juristisch final zu prüfen und auf den konkreten VitaScreen‑Vertriebsprozess anzupassen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Noxygen Science Transfer & Diagnostics GmbH (nachfolgend „Anbieter") im Zusammenhang mit dem Produkt VitaScreen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen.

§ 2 Vertragspartner

Noxygen Science Transfer & Diagnostics GmbH
Lindenmatte 42, 79215 Elzach, Deutschland
Geschäftsführer: Dr. Bruno Fink · Amtsgericht Freiburg i. Br., HRB 280513

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Ausführung der Lieferung zustande.

§ 4 Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger Versand‑, Verpackungs‑ und Transportkosten, sofern nicht anders vereinbart.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, sind Lieferungen netto innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum oder per Vorkasse fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie eine Mahngebühr von 40 EUR zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 6 Lieferung

Liefertermine und ‑fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Die Lieferung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, gemäß FCA Elzach (Incoterms 2020).

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Anbieters.

§ 8 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für Geräte beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorsehen. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verbrauchsmaterialien sowie Glasteile. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

§ 9 Haftung

Der Anbieter haftet für Schäden — gleich aus welchem Rechtsgrund — nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine darüber hinausgehende Haftung besteht nur, soweit eine bestimmte Eigenschaft schriftlich zugesichert wurde.

§ 10 Bestimmungsgemäßer Gebrauch / Diagnostik

VitaScreen ist ein In‑vitro‑Diagnostikum (IVD) und ausschließlich von qualifiziertem Fachpersonal entsprechend der Gebrauchsanweisung und dem gekennzeichneten Verwendungszweck einzusetzen. Als Forschung und Entwicklung (R&D) gekennzeichnete Anwendungen sind keine abrechenbaren Routine‑Leistungen.

§ 11 Exportkontrolle

Die gelieferten Produkte dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Anbieters nicht exportiert werden. Der Kunde beachtet die jeweils geltenden Ausfuhr‑ und Einfuhrbestimmungen.

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist — soweit gesetzlich zulässig — Freiburg im Breisgau.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.